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Vertragsbedingungen Für die Teilnahme am Unterricht der Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH (MKS) gelten die folgenden Vertragsbedingungen: -
Der Unterricht findet in den Räumen der Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH (MKS) oder in den von der MKS mitbenutzten Räumen im Lübecker Stadtgebiet statt. - Die Dauer und Form des Unterrichts richtet sich nach dem geschlossenen Unterrichtsvertrag. Während der Ferien des Landes Schleswig-Holstein sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
- Soweit der Schüler/ die Schülerin den Unterricht versäumt, hat er/ sie keinen Anspruch auf Minderung bzw. Erstattung des Entgelts oder Wiederholung des Unterrichts.
- Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers/ der Schülerin sollte die Verwaltung der Musik- und Kunstschule Lübeck sofort schriftlich benachrichtigt werden. Bei unverzüglicher Vorlage des ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung keine Unterrichtsgebühren erhoben.
- Bei etwaiger Verhinderung der Lehrkraft wird der Unterricht nach Vereinbarung nachgeholt oder durch eine Vertretung erteilt. Sollte dies nicht möglich sein und der Unterricht mehr als einmal pro Semester ausfallen, erfolgt eine anteilige Erstattung des Unterrichtsentgeltes.
- Das Unterrichtsentgelt ist jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig und wird im Lastschriftverfahren eingezogen. Mit dem monatlichen Entgelt ist der gesamte Aufwand eines Kurses gemittelt und auf die Monate umgerechnet. Es ist also auch in der unterrichtsfreien Zeit zu entrichten. Bei mehr als zweimonatigem Zahlungsrückstand ist die MKS zur fristlosen Kündigung berechtigt.
- Der Unterricht beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Anmeldung mit einer entgeltpflichtigen Probezeit von vier Wochen. Möchte der Schüler/ die Schülerin den Vertrag nach der Probezeit nicht fortsetzen, ist dies der Schulverwaltung vor Ablauf der Probezeit schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird der Vertrag wie vereinbart weitergeführt und kann erst zum Ende des Semesters gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich spätestens vier Wochen vor Semesterende vorliegen; ungekündigte Verträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Semester. Wird der Unterricht während eines laufenden Semesters erst in dessen zweiter Hälfte aufgenommen, so kann der Vertrag erst zum Ende des nachfolgenden Semesters gekündigt werden. Semesterzeiten sind vom 01.03. bis 31.08. und vom 01.09. bis 28./29.02.
- Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird von diesen Vereinbarungen nicht berührt. Liefert der Schüler/ die Schülerin in schriftlicher Form einen wichtigen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, so besteht nach Absprache mit der Schulleitung die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung des Vertrages. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
- Bei Reduzierung bzw. Auflösung einer Gruppe, was eine Änderung des Unterrichtsentgeltes nach sich zieht, wird sich die MKS darum bemühen, einen neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist und die MKS den Unterricht zu den bisherigen Bedingungen nicht weiterführen kann, steht den Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Es erfolgt dann eine entsprechende Kostenerstattung.
- Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtsstunde.
- Haftung: Die Schüler/innen sind durch die MKS gegen Unfallschäden in den Unterrichtsräumen und auf dem direkten Schulweg versichert. Darüber hinaus besteht kein weiterer Versicherungsschutz.
- Sämtliche Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Sofern eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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